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Die meisten Besucher erreichen die Malediven über das Flugzeug. Der internationale Flughafen von Male auf der Insel Hulhule wird von einigen internationalen Linien- und Chaterfluggesellschaften angeflogen. Die wichtigsten Liniengesellschaften sind Air Lanka, Indian Airlines, Singapore Airlines, Emirate Airways, Pakistan International Airlines und die nationale Gesellschaft Air Maldives. Meist kann man Chaterflüge zusammen mit dem Hotelaufenthalt buchen. Der Flughafen der Insel ist zehn Minuten mit dem Boot von der Hauptstadt Male entfernt.
Es gibt keine offiziellen internationalen Schifffahrtswege zu den Malediven, aber einige Kreuzfahrtschiffe laufen das nördliche Male-Atoll an.
Haben Touristen ihre Unterkunft im Voraus gebucht, werden sie bei der Einreise normalerweise gebeten, dem Vertreter der jeweiligen Ferieninsel ihr Flugticket zu geben, damit der Rückflug für sie in Male erneut bestätigt werden kann. Die Tickets werden dann am Tag der Abreise wieder ausgehändigt. Eine Abflugsteuer von 15 US-Dollar wird am Flughafen selbst erhoben, die vor dem Einchecken beim Abfluggebäude zu zahlen ist.


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Die Visa werden bei der Einreise erteilt. Meist wird ein 30-Tage-Visum ausgestellt. Für eine Verlängerung muss ein gesonderter Antrag gestellt werden. Dazu muss man die entsprechenden Formulare ausfüllen und zwei Passfotos beilegen. Dieser Antrag sollte deutlich vor Ablauf des alten Visums gestellt werden. Jeder Tourist muss einen gültigen Pass besitzen und ein Ticket für den Weiter- oder Rückflug oder zumindest das Geld für einen solchen dabeihaben. Außerdem muss man ausreichend Geld für den Aufenthalt vorweisen können.
Die Zollformalitäten werden im Allgemeinen schnell und problemlos erledigt. Gesetzlich verboten ist die Einfuhr von pornografischen Schriften, Schweinefleisch, Betäubungsmittel, Alkohol, Giftstoffen, gefährlichen Chemikalien, Feuerwaffen und Sprengstoff.
Es bestehen klare Bestimmungen über den Konsum von Alkohol auf den Malediven. In den Ferienanlagen ist Alkohol erhältlich, er darf aber nicht privat eingeführt werden. Wenn man Alkohol im Koffer hat, zieht ihn der Zoll ein und stellt eine Quittung aus. Gegen diese Quittung kann man den Alkohol bei der Ausreise zurückerhalten.
Bei der Ausreise ist zu beachten, dass der Export von Schwarzen Korallen (und Produkten daraus), Tritonshörnern, Kreiselschnecken, Perlmuscheln, Panzern von Meeresschildkröten und Steinkorallen streng verboten ist.